Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Firma LCF Consulting Gordon Schlottmann (nachfolgend LCF Consulting) sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen und von LCF akzeptiert werden. Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei Auftragserteilung auf solche hingewiesen wird und LCF diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit Annahme unserer Leistungen erkennt der Besteller diese Bedingungen an.

2. Vertragsabschluss

Angebote der Firma LCF sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Firma LCF oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch LCF zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und jede Art von Sonderabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch LCF. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, kann LCF bis zu 100% des Auftragswertes berechnen.

3. Umbuchung und Absage von Beratungs- und Seminarterminen

Für von LCF bestätigte Termine gelten folgende Umbuchungs- und Stornoregeln:

  • Für jede Terminumbuchungen wird eine Bearbeitungspauschale von 120,00 EUR fällig.
  • Bei kundenseitiger Absage bis zu 29 Kalendertage vor dem geplanten Termin entstehen keine Kosten.
  • Bei kundenseitiger Absage zwischen 28 und 15 Kalendertagen werden 50 % der vereinbarten Kosten berechnet.
  • Bei kundenseitiger Absage zwischen 14 Kalendertagen und dem vereinbarten Termin werden 100 % der vereinbarten Kosten berechnet.

Müssen Termine von LCF abgesagt oder verschoben werden wird ein Ersatztermin angeboten. Dadurch entstehen keine weiteren Kosten.

4. Lieferung / Leistungserstellung

Alle Dienstleistungen werden unter der Bedingung verkauft, dass der Auftraggeber die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma LCF rechtsverbindlich anerkennt. Dies geschieht mit dem Auftrag. Für den Inhalt der Lieferverpflichtungen sind ausschließlich die von LCF erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. LCF ist zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Leistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen erfüllen oder beinhalten. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese in der Auftragsbestätigung LCF als Fixtermin bestätigt werden.

5. Zahlung

Bei Bestellung wird die vereinbarte Zahlung sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Rechnungserstellung erfolgt mit Leistungserbringung. Bei der Überschreitung der Zahlungstermine steht uns ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz zu. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens der Firma LCF erfüllt ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland werden zusätzlich berechnet. Der Auftraggeber ist zur Zurückhaltung der Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese nicht von LCF anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Eigentumsvorbehalt

LCF behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor, einschließlich eventueller Wechselforderungen, von Dritten erworbener Forderungen und Forderungen mit uns kooperierender Firmen. Der Auftraggeber ist nicht zur Weiterveräußerung der Leistungen berechtigt, davon abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Fixierung zwischen dem Besteller und LCF Bei Zahlungsverzug, Unsicherheit der Vermögenslage oder Verschlechterung der finanziellen Situation des Auftraggebers ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe von überlassenen Leistungen verpflichtet. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.

7. Garantieleistungen

Die Gewährleistungsansprüche gegen LCF verjähren, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, sechs Monate nach der Leistungserbringung. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzleistung. Falls wir Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt bzw. keinen Ersatz gestellt haben, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu unseren jeweils gültigen Preisen berechnet. Ein weitgehender Anspruch auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung der Firma LCF zurückzuführen.

Alle Beratungsleistungen basieren auf der Meinungsbildung von LCF und erheben keinen Anspruch auf ausschließliche Souveränität. Die Leistungen aus dieser Zusammenarbeit werden auf eigenes Risiko des Kunden in Anspruch genommen. LCF erstellt Beratungsleistungen und Ausarbeitungen aus ihr verfügbar gestellten Informationen und eigenen Archivinformationen in Verbindung mit der persönlichen Einschätzung für die Situation. Für die Richtigkeit von Ausarbeitungen wird nicht garantiert und bei Fehlentscheidungen auf Basis der Ausarbeitungen kann LCF nicht haftbar gemacht werden. Bei Projektarbeiten, zu denen LCF Dritte Dienstleister mit heranzieht, wird nicht für die Arbeiten und die Qualität der Leistung gehaftet.

8. Urheberrecht und Rechtseinräumung

Die von LCF gelieferten Leistungen sind urheberrechtsfähig. Alle Rechte an der Leistung stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich LCF zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat LCF entsprechende Verwaltungsrechte. Alle anderen Verwertungsarten der Leistung, insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement, andere Umarbeitungen und die Verbreitung sind untersagt. Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches und räumlich beschränktes Recht, die Leistungen zu nutzen. Wir sind unter Beachtung unserer Geheimhaltungspflicht nicht gehindert, unter Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnen Erkenntnisse Leistungen ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln.

9. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber wirkt bei der Erbringung der Leistung soweit notwendig mit. Er erteilt LCF rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen. Soweit es für die Vertragserfüllung nützlich ist, unterstützt der Auftraggeber LCF bei der Vertragsdurchführung unentgeltlich, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hardware, Betriebssystem und Basissoftware, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur teilweise nach, ist LCF von ihrer Leistungspflicht befreit. Leistet LCF dennoch, stellt sie ihren Aufwand in Rechnung.

10. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen der Gewährleistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht betroffen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die in rechtswirksamer Weise dem Sinn der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma LCF Die Rechtsbeziehungen zwischen LCF und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Essen/Ruhr.

 

Stand: 01. Januar 2026

© 2026 LCF-Consulting Gordon Schlottmann

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